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Liefer­ketten­gesetz WHITE­PAPER
mit Umfrage-Ergebnissen von über 450 betroffenen Unternehmen

Das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz aus Praxissicht betroffener Unternehmen


Die Umfrage zum Lieferkettengesetz in Kooperation mit dem Bundes­ministerium für wirt­schaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ) ermöglicht eine Identifikation von benötigten Hilfestellungen für alle betroffenen Unternehmen in Deutschland.



– Art. 1 AEMR - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Veröffentlichung

Im Folgenden sind die Ergebnisse des Light Whitepapers frei zugänglich veröffentlicht und es ist ein direkter PDF-Download möglich. Bei Interesse an der umfänglichen Version (Full Whitepaper), besteht die Option, das untenstehende Formular auszufüllen, um anschließend das PDF-Dokument per E-Mail zu erhalten. Auf über 180 Seiten beinhaltet dieses Investitionszahlen sowie detaillierte branchenspezifische Beantwortungen und bietet einen relevanten Ausblick für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes.

Einführung

Die Einhaltung von Menschenrechten spielt in der Lieferkette global tätiger Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle. Trotz der Unterzeichnung der Menschenrechtscharta am 10. Dezember 1948 in Paris, Frankreich, durch die Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen (UN), erreichen uns aktuell täglich neue Meldungen über Menschen­rechts­verletzungen in der Welt. Unter anderem aufgrund dieser Entwicklung über die vergangenen Jahre, hat der Bundestag am 11. Juni 2021 das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz beschlossen. Dieses Gesetz tritt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Neben diesen großen Unternehmen befinden sich bereits auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter (ab 01. Januar 2024) in der Planung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.


Zahlreiche Informationsquellen seitens unterschiedlicher öffentlicher Organisationen existieren bereits und geben Auskunft zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Dennoch ergeben sich für betroffene Unternehmen angesichts dieser Herkules-Aufgabe in der Praxis noch zahlreiche Fragen. In diesem Whitepaper geben wir weitere Einblicke in die Zwischenergebnisse einer strukturierten Umfrage, bei der wir mehr als 4.035 aktuell betroffenen Unternehmen in Deutschland involviert haben und nach ihren Einschätzungen und Erfahrungen in der Umsetzung des Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetzes befragt haben.


Die Umfrage bezieht sich in erster Linie auf:

  1. Die Ausgangslage und Risikoanalyse
  2. Geeignete Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen und Berichterstattung
  3. Beschwerdeverfahren
  4. Geplante Aufwände und Budgets


Von den 4.035 betroffenen Unternehmen haben im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 12.10.2022 bereits 486 Unternehmen ( >12% Marktabdeckung) über eine strukturierte Online-Umfrage an unserer Studie teilgenommen. 41 % der teilnehmenden Unternehmen waren Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten. Von den teilnehmenden Unternehmen entschieden sich 33% nicht anonym und 67% anonym teilzunehmen.

Methodik

Bei der Erstellung der Umfrage wurden die Ergebnisse und Learnings aus der NAP-Survey berücksichtigt. Im Rahmen der NAP-Survey hat die Bundesregierung bereits in den Jahren 2018 bis 2020 in einem Monitoring überprüft, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert sind, nachkommen.


Zusätzlich wurde ein manuelles Screening aller Datensätze vorgenommen, um Unregelmäßigkeiten in den Antworten zu identifizieren und gegebenenfalls zu streichen. Die Ausführung der strukturierten Online-Umfrage untergliedert sich in zwei Wellen.


Die erste Welle startete am 15.02.2022. Hier wurden zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten kontaktiert. Insgesamt konnten 1.035 Unternehmen und ihre jeweiligen Geschäftsführer identifiziert werden. Danach wurden in zwei Runden Postkarten verschickt (insgesamt 2.070). Zusätzlich wurden mehr als 1.450 Anrufe über telefonische Kontaktstellen der Hauptgeschäftsstellen bei jedem der 1.035 Unternehmen mit zwei Vollzeit-Telefonagenten abgesetzt. Parallel wurden über LinkedIn mehr als 600 Anfragen an relevante Unternehmen gesendet.


Die zweite Welle begann am 15.05.2022 und endete am 15.09.2022. In dieser Welle wurden zusätzlich auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten kontaktiert. Auch hier wurden zirka 4.000 Unternehmen und ihre jeweiligen Geschäftsführer identifiziert sowie insgesamt 5.200 Postkarten in zwei Runden verschickt. Analog zur ersten Welle wurden alle Unternehmen telefonisch (3 Vollzeit-Telefonagenten) und alle Geschäftsführer über LinkedIn kontaktiert. Die Ergebnisse finden Sie in diesem Dokument.

ERGEBNISSE DER UMFRAGE 1/4
Wer hat an der Umfrage teilgenommen?

  1. Welchen Branchen ordnet sich ihr Unternehmen zu? In welchen Bereichen der Wertschöpfung ist Ihr Unternehmen tätig? (3-fach Nennung)

Grafik zur Verteilung der unterschiedlichen Brachen die an dieser Umfrage teilgenommen haben

2. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?

3. In welchen Bereichen der Wertschöpfung ist Ihr Unternehmen in den angegebenen Branchen tätig?

4. Welche Abteilung wird für das LkSG verantwortlich sein?

5. Wie viele unmittelbare Zulieferer haben Sie?

6. In welchen Ländern/Regionen sind Ihre Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette für Ihr Unternehmen tätig? (Mehrfachantworten möglich)

7. Wo sehen Sie die größten Vorteile des LkSG für Ihr Unternehmen?

ERGEBNISSE DER UMFRAGE 2/4
Welche Risiken werden heute erkannt?

8. Welche Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt hat Ihr Unternehmen bereits ergriffen?

9. Führen Sie regelmäßig Analysen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang Ihrer Lieferkette durch?

10. Wie priorisieren Sie bisher die identifizierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang Ihrer Lieferketten?

11. Nutzen Sie Software für die Risikoanalyse?

12. Haben Sie Kenntnis darüber, ob es in der Lieferkette Ihres Unternehmens in der Vergangenheit Verstöße gegen die LkSG-Pflichten gegeben hat?


13. Sind Ihnen die Arbeits- und Produktionsbedingungen bei Ihren Zulieferern jeweils bekannt?

14. Analysieren Sie frei zugängliche Quellen, um (negative) Meldungen über Ihre Lieferanten zu identifizieren?

15. Nutzen Sie eine Software für das Screening von Meldungen aus frei zugänglichen Quellen?

ERGEBNISSE DER UMFRAGE 3/4
Welche Maßnahmen gibt es?

16. Welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen planen Sie zu implementieren? Welche davon sind bereits heute im Einsatz?

17. Welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen planen Sie zu implementieren? Welche davon sind bereits heute im Einsatz?

18. Welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen planen Sie zu implementieren? Welche davon sind bereits heute im Einsatz?

19. Welche der folgenden Bereiche haben Sie automatisiert oder planen Sie zu automatisieren und wie?

20. Welche Standards nutzen Sie bereits für Ihr Berichtswesen?

21. Ist der Umgang mit menschenrechtlichen Risiken in der Lieferkette bereits Teil Ihrer regelmäßigen nachhaltigen Berichterstattung?

ERGEBNISSE DER UMFRAGE 4/4
Wie werden Beschwerden verarbeitet?

22. Gibt es in dem Geschäftsbereich Ihres Unternehmens ein Beschwerdeverfahren (Mehrfachantworten möglich)

23. Welche Kriterien erfüllt Ihr bestehender Beschwerdemechanismus? (Mehrfachantworten möglich)

24. Wie viele Beschwerden erwarten Sie pro Jahr im Rahmen des LkSG?

25. Nutzen Sie Software für das Beschwerdemanagement?

26. Wo sehen Sie die größten Risiken dieses Gesetzes für Ihres Unternehmen? (Mehrfachantworten möglich)

ABSCHLUSS
Wichtige Schlussfolgerungen

Auch wenn einige Unternehmen bereits mitten in der Umsetzung der durch das Lieferkettengesetz geforderten Maßnahmen sind, muss beim Großteil der betroffenen Unternehmen noch ein Bewusstsein bezüglich der Umsetzungsherausforderungen geschaffen werden. Hier kann neben den weiterführenden Informationen, die durch öffentliche Institutionen publiziert werden, insbesondere die hier dargestellte Sicht aus der Praxis helfen. Die im Rahmen dieser Umfrage erhobenen Daten sowie die Diskussionen auf dem osapiens ‘LkSG Netzwerktag’ am 20. September 2022 in Mannheim lassen insgesamt folgende Schlussfolgerungen zu:


  1. Unternehmen investieren gerade zunehmend in Automatisierungslösungen, rechtliche Beratungen zu Lieferantenverträgen und Trainings von Mitarbeitern.
  2. Dabei sehen die meisten Unternehmen das LkSG positiv. Insbesondere der Reputationsgewinn, Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen sind hier häufig genannte Punkte.
  3. Trotz der Erkenntnis, dass Automatisierung und der Einsatz digitaler Technologien für die Umsetzung des LkSG äußerst hilfreich ist, ist der Digitalisierungsgrad der Unternehmen über alle Branchen hinweg in diesen Bereichen noch ausbaubar.
  4. Auch wenn das LkSG Rechssicherheit bietet, fürchten sich viele Unternehmen akut vor Gesetztesverstößen aufgrund unklarer Anforderungen.

Ausblick

Dieses Whitepaper gewährt nur einen ersten Einblick in die Ergebnisse der osapiens-Befragung. Auf individuelle Anfrage steht ein ausführliches Whitepaper zur Verfügung, das neben den neuesten Antworten aus der laufenden Umfrage auch kommentierte industriespezifische Zahlen und Ergebnisse enthält und ein individualisiertes Benchmarking für interessierte Kunden mit ihren unmittelbaren Partnern ermöglicht. Des Weiteren wird die aktualisierte Version alle Angaben zu geplanten Investitionen und Kosten der teilnehmenden Unternehmen (siehe Kapitel „Welche Aufwände sind zukünftig erforderlich?“) enthalten.

Nachstehend finden Sie eine vorläufige Liste der Kapitel, die im umfassenderen Whitepaper veröffentlicht werden:

1. Einführung

2. Methodik

3. Ergebnisse der Umfrage inklusive Investitionszahlen über alle Branchen

3.1 Mitarbeiter des Unternehmens, die in Vollzeit für die Einhaltung der LkSG arbeiten (in FTEs)

3.2 Erwartete CAPEX-Kosten (einmalige Kosten) für die Durchführung des Projekts (in €)

3.3 Kostenkategorien, in die das CAPEX-Budget investiert werden (in %)

3.4 Erwartete OPEX-Kosten (wiederkehrende Kosten) für den Betrieb (in €)

3.5 Kostenkategorien, in die das OPEX-Budget investiert werden (in %)

4. Die Ergebnisse der Umfrage nach Branchen

4.1 Automotive & Maschinenbau

4.2 Nahrungsmittel & Handel

4.3 Textilien & Leder

4.4 Rohstoffe: Metall, Holz & Chemie

4.5 Dienstleistungen & Digitales

4.6 Bau & Immobilien

4.7 Versorgung

4.8 Elektronik

4.9 Gesundheitswesen

5. Die jetzt im Entwurf vorliegende EU-Richtlinie CSDD und was sie ändern wird

6. Ausblick

Fodern Sie das umfassende LkSG Whitepaper an.
Für eine detaillierte und branchenspezifische Einschätzung empfehlen wir das umfängliche Whitepaper, welches industrie­spezifische Investitionszahlen enthält.
Schlussfolgerung & Ausblick zur Ableitung von Handlungsmaßnahmen
Quantitative Benchmarkings für CAPEX/OPEX und personelle Investitionen zur LkSG-Konformität
Kommentierte industriespezifische Zahlen nach neun Branchengruppen
Bei Fragen zum LkSG oder zu den Ergebnissen der Umfrage sowie bei Interesse an einer digitalen Lösung oder an LkSG-Veranstaltungen:
Wir freuen uns über Ihre Anfrage per E-Mail an lksg@osapiens.com